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Vermittelt ein Helfer von STAND neue Freunde oder auch
neue STAND-LOCATIONS, erhält er Provisionen. Die
bestehenden Steuergesetze zwingen STAND, Zahlungen an
Personen, Gesellschaften oder Firmen anzuzeigen. Dazu
müssen Namen und gewisse Daten genannt und auch angefordert
werden.
Auch sind Personen, Gesellschaften oder Firmen verpflichtet, zu
versteuernde Einnahmen bei den Finanzbehörden anzuzeigen.
Somit kann STAND Daten seiner Helfer, nachdem Zahlungen erfolgt
sind, nicht vor steuerlichen Behörden verheimlichen.
Bei der Anmeldung als HELFER von STAND wird zwar in gewisser
Weise ein Geschäftsverhältnis gegründet, aber keinesfalls ein
Angestelltenverhältnis zwischen HELFER und STAND.
Die Vermittlung von Neuanmeldungen stellt eine Tätigkeit dar,
die der selbständigen Tätigkeit eines Gewerbetreibenden
gleichkommt.
STAND zahlt dem HELFER auf der Basis einer Rechnungsstellung
dessen Forderung aus, was keinesfalls einer Gehaltszahlung
gleichkommt.
Bitte holt Euch weitere Informationen bei Fachleuten, wie
Steuerberatern oder von den Finanzbehörden direkt in.
Dieses Seite kann keine steuerliche Beratung darstellen, sondern
soll nur ein Hinweis auf Steuergesetze geben.
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