Bedingungen und Verhaltensregeln für Freunde von STAND
1.
Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten äußerst ernst und
möchten, dass Sie sich beim Besuch sowohl unserer Internetseiten
als auch der STAND-LOCATIONS sicher und nicht überwacht fühlen.
Deshalb verlangen wir auch von Anbeginn an keinerlei
Übermittlung von Daten zu Ihrer Person.
Die Kommunikation mit STAND beschränkt sich einzig auf
Feetbackformulare bei der absolut anonymen Anmeldung, die von
der Website selbst gestellt wird und keinerlei Rückschlüsse auf
Ihre wahre Identität zulässt. Somit können auch niemals Daten zu
Ihrer Person übernommen, gespeichert oder weiter gegeben werden.
2.
Bedingungen für die Nutzung dieser Plattform
Freunde von STAND müssen mindestens 18 Jahre alt sein
STAND vermittelt keine Prostitution. Selbstverständlich darf
eine weibliche Prostituierte oder ein männlicher Prostituierter
privat auch die Vorteile von STAND nutzen und sich als Freund
von STAND privat durch anstecken eines Stickers/Buttons zu
erkennen geben. Da unterscheidet sich dieser Beruf nicht von
anderen.
Kommt es jedoch zu sexuellem Kontakt, in welcher Art und Weise
auch immer, ist es nicht gestattet für diesen Austausch von
sexuellen Handlungen Geld zu verlangen oder anzunehmen
Wird eine Bezahlung, die Forderung oder die Annahme von Geld für
sexuelle Handlungen unter Freunden von STAND bekannt, werden
solche „Freunde“ aus der Gemeinschaft ausgeschlossen.
Eine behördliche Anzeige wegen verdeckter Prostitution muß von
uns erfolgen.
Verhaltensregeln:
1.
Auch wenn jeder von uns an neuen Bekanntschaften
interessiert ist, so wollen wir nicht wie Freiwild behandelt
werden.
So hat jeder Freund von STAND auch jeden anderen Freund von
STAND zu respektieren und mit Achtung zu behandeln.
2.
Werden wir von einem Freund oder auch von anderen
Personen angesprochen, so verhalten wir uns freundlich und
freundschaftlich. Auch wenn uns diese Person nicht so gefällt
und wir eine Vertiefung der Beziehung nicht wünschen, so
weisen wir die Person nicht grob oder unflätig zurück. Eine
Ablehnung kann durchaus in positiver Form geschehen, indem man
z. B. um Verständnis bittet, dass man für heute schon jemand
anderen in Erwägung gezogen hat, oder dass man heute an der
Vertiefung einer Bekanntschaft kein sehr großes Interesse hat.
3.
Sprechen wir jemanden an, und diese Person ist nicht an
einer Vertiefung der Bekanntschaft interessiert, so haben wir
diese Einstellung zu achten und die freundliche Zurückweisung
mit Würde und ohne beleidigende Bemerkungen hinzunehmen.
Auch wenn wir auf Desinteresse stoßen, bleiben wir höflich und
akzeptieren die Einstellung ohne weitere unerwünschte Vorstöße
zu unternehmen.
4.
Sexuelle Belästigungen sind ebenso wenig erlaubt, wie das
unter normalen Gästen der Location geduldet wird.
5.
Fällt ein Freund mehrmals oder übermäßig durch belästigende oder
beleidigende Äußerungen auf, hat der Gastwirt oder Betreiber der
STAND-LOCATION die Anweisung, von seinem Hausrecht
Gebrauch zu
machen und den auffälligen Freund aus der Location zu verweisen.
Als Gastwirt hat er auch das Recht, gegen solche Leute ein Haus-
oder Lokal-Verbot auszusprechen.
Von STAND ist der Betreiber einer STAND-LOCATION auch
berechtigt, im negativen Sinn auffälligen Freunden von STAND
beim Verweis aus dem LOKAL den Sticker/Button abzunehmen und
einzubehalten.
6.
Das Mitglied verpflichtet sich, STAND nicht missbräuchlich zu
nutzen um diffamierendes, anstößiges oder in sonstiger Weise
rechtswidriges Material oder Informationen zu verbreiten; um
andere Personen zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte,
einschließlich Persönlichkeitsrechte, Dritter zu verletzen
Beendigung der Mitgliedschaft.
1.
Das Mitglied hat jederzeit das Recht, seine Mitgliedschaft mit
sofortiger Wirkung zu beenden, indem es die Dienstleistungen von
STAND nicht mehr nutzt.
Eine Mitteilung – mündlich oder schriftlich - ist nicht
notwendig- Das Mitglied verzichtet mit Kündigung auf die Nutzung
von noch nicht in Anspruch genommenen, kostenpflichtigen
Diensten, und hat kein Recht auf eine Rückerstattung des bereits
an den Betreiber bezahlten Entgelts
2.
Von STAND kann der Vertrag jederzeit ohne die Wahrung einer
Kündigungsfrist gekündigt werden. Kündigungsgründe sind
insbesondere das Bekanntwerden, dass ein Mietglied noch nicht 18
Jahre alt ist, unangebrachtes Verhalten gegenüber anderen
Mitgliedern, und die gewerbliche Nutzung von STAND. Zur Angabe
eines Grundes ist der Betreiber nicht verpflichtet.
Bereits an den Betreiber bezahltes Entgelt wird nicht erstattet,
sondern als pauschale
Gebühr für die Bearbeitung des Vertragsverstoßes einbehalten.
Der Zugangscode eines gekündigten Mitgliedes wird gelöscht und
kann nicht mehr regeneriert werden
3.
STAND ist jederzeit berechtigt, die angebotenen Dienstleistungen
ganz oder teilweise einzustellen. Mitglieder, die zum Zeitpunkt
der Einstellung der Dienstleistungen durch den Betreiber einen
bezahlten, noch nicht aufgebrauchten Leistungsanspruch für diese
Dienstleistungen haben, erhalten eine anteilige Rückerstattung
des noch nicht aufgebrauchten Leistungsanspruchs
Haftungsbeschränkungen
1.
STAND kann nicht für inkorrekte Angaben der Mitglieder
verantwortlich gemacht werden, da von den Mitgliedern keinerlei
Informationen an STAND geflossen sind und deswegen auch keine
Informationen geprüft werden können.
2.
STAND übernimmt keine Haftung für den eventuellen Missbrauch von
Informationen durch andere Mitglieder oder Dritte. Dies gilt
insbesondere, wenn das Mitglied die Informationen selbst
zugänglich gemacht hat. Ferner haftet STAND nicht für die
unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten von
Mitgliedern, da STAND solche Kenntnisse nicht erhalten hat
und
somit auch nicht weiter geben konnte.
3.
STAND hat keinen Einfluß auf die Qualität einer STAND-LOCATIONS
und haftet auch nicht für die Qualität der angemeldeten
STAND-LOKATIONS.
4.
STAND hat keinen Einfluß auf die Qualität und Preise von Speisen
und Getränke in STAND-LOCATIONS.
5.
Partnerschaften. Auch nicht für kurze Zeit.
STAND vermittelt keine Freundschaften, sondern nur Orte,
STAND-LOCATIONS, wo Freunde von STAND sich treffen können.
Daß ein Freund von STAND jederzeit oder überhaupt andere FREUNDE
von STAND in STAND-LOCATIONS antrifft, kann STAND nicht
garantieren.
6.
STAND weist nur Örtlichkeiten nach. STAND kann auch nicht
garantieren, dass ein Freund beim Treffen von anderen Freunden
Bekanntschaften vertiefen kann oder sexuelle Erlebnisse hat oder
haben wird.
Für Misserfolge beim Kennenlernen von Freunden von STAND kann
STAND keine Haftung übernehmen.
7.
STAND weißt seine Freunde vor und nach der Anmeldung auf
Bedingungen und Verhaltensregelns für Freunde des STAND hin.
Verletzt ein Freund solche Bedingungen oder Verhaltensregeln,
kann STAND für psychische oder physische Schäden eines
Betroffenen keine Haftung übernehmen.
8.
STAND-LOCATIONS vermitteln weder Freundschaften noch
Partnerschaften irgendwelcher Art. Sie dienen lediglich als
Treffpunkt der Freunde von STAND, um sich dort kennen zu lernen
und alles weitere bleibt den Freunden selbst vorbehalten. Auf
die Tiefe einer dort entstandenen Beziehung oder den Ausgang
einer dort geschlossenen Freundschaft hat die STAND-LOCATION
keinen Einfluß.
Geschäftsbedingungen für STAND-LOCATIONS
1. Lokale erhalten das Recht, sich
als STAND-LOCATION zu bezeichnen, nachdem sie sich angemeldet
haben und bei STAND-EUROPE registriert wurden. Diese Anmeldung
ist solange kostenlos, bis 3 neue Freunde von STAND in
diesem Lokal Ihre Erkennungszeichen abgeholt haben.
Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Gastwirt des Lokals seine
Anmeldung durch Widerspruch auch rückgängig machen. Der
Widerspruch muß in schriftlicher Form erfolgen.
Haben jedoch 5 neue Freunde dort durch Abholung Ihrer
Erkennungszeichen nachgewiesen, daß sie dieses Lokal besucht
haben, hat STAND auch seine ersten drei Vermittlungen von neuen
Gästen nachgewiesen, und der Betreiber dieser STAND-LOCATION ist
ab dann zur Zahlung eines Jahresbeitrages verpflichtet.
(Jahresbeitrag für STAND-LOCATIONS)
Die STAND-LOCATION wird dann auch ab dem Zeitpunkt der Zahlung
für ein gesamtes Jahr in die Liste der STAND-LOCATIONS
aufgenommen und erhält somit auch eine äußerst günstige
Internetwerbung. Alle Freunde von STAND haben weltweit Zugang zu
diesen Listen.
2. Kündigung der Mitgliedschaft.
Nach erfolgter Anmeldung eines Lokals als STAND-LOCATION
wird dieses Lokal automatisch Mitglied in der Vereinigung der
STAND-LOCATIONs. Nach Fälligwerden des ersten Jahresbeitrages
-Bedingungen siehe unter 1.- muß der Mitgliedsbeitrag für ein
Jahr gezahlt werden. Erfolgt diese Zahlung nicht innerhalb eines
Monats nach schriftlicher Aufforderung, so erlischt die
Mitgliedschaft automatisch und das Lokal wird aus der Liste der
STAND-LOCATIONs gestrichen. Es ist also keinerlei Kündigung von
Seiten des Lokal-Betreibers notwendig. Ein Mitgliedsbeitrag nach
einer solchen Aufhebung des Vertrages wird nicht erhoben und
nicht gefordert.
Nach Zahlung und Eingangs des ersten Jahresbeitrages wird der
nächste Jahresbeitrag im vorletzten Monat des laufenden Jahres
vor Ablauf eines Jahres fällig. Wird diese Zahlung geleistet, so
verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr. usw.
Erfolgt die Zahlung für die Mitgliedschaft für ein weiteres Jahr
nicht bid Ablauf des laufenden Jahres, wird die Mitgliedschaft
automatisch beendet, indem das Lokal aus der Liste der
STAND-LOCATIONs gestrichen wird. Mitgliedschaften enden also
automatisch bei Nichtverlängerung des Vertrages durch
Nichtzahlung des nächsten Jahresbeitrages. Die Mitgliedschaft
muß also nicht vom Betreiber der Location gekündigt werden. Es
werden nach Beendigung eines Vertrages in solcher Weise auch
keinerlei Forderungen von STAND mehr erhoben.
Wird eine Kündigung während eines laufenden Jahres der
Mitgliedschaft von Seiten der STAND-LOCATION ausgesprochen, so
hat der Betreiber keinen Anspruch auf Rückzahlung anteiliger
Jahresbeiträge. Eine Streichung aus der Liste der
STAND-LOCATIONs erfolg vor Ablauf des laufenden Jahres, in dem
die Kündigung erfolgt, nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Betreibers.
Verstößt der Betreiber gegen die AGB kann von STAND der Vertrag
gekündigt werden und die STAND-LOCATION aus der Liste gestrichen
werden. Auch in diesem Fall hat der Betreiber keinen
Anspruch auf Rückzahlung anteiliger Jahresbeiträge
Änderungen der AGB
1.
STAND
behält sich das Recht vor, Teile der AGB oder auch die AGB im
Ganzen zu ändern und neu festzulegen
Schlussbestimmung
1.
Salvatorische Klausel: Für den Fall der Unwirksamkeit oder
Teilunwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser AGB bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine
unwirksame oder teilunwirksame Bestimmung wird durch diejenige
Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen unter
wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.
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